Stander/Wimpel/Flaggen
In der
deutschen Marine ist jeder Offizier zur Führung des Kommandowimpels
berechtigt, der mit der selbständigen Führung eines Kriegsschiffes betraut
ist. Er ist etwa 10 cm breit und etwa 4 m lang, aus weißem Stoff gefertigt,
und an der Stockseite mit einem schwarzen Eisernen Kreuz bedruckt.
Zum
Führen des Geschwaderstanders ist der Kommandeur eines
Geschwaders berechtigt, sofern er sich an Bord einer seegehenden Einheit
eingeschifft hat. Der Geschwaderstander mißt, je nach Größe der Einheit, auf
dem er gesetzt wird, etwa 1m x 1,5 m und ist doppelt gestandert, d.h.
rechtwinklig am auswehenden Liek eingeschnitten ("Schwalbenschwanz"). Er ist
ebenfalls aus weißem Flaggentuch gefertigt und mit einem schwarzen Eisernen
Kreuz am stehenden Liek bedruckt, das die volle Höhe des Standers einnimmt.
Zum
Führen des Flottillenstanders ist der Kommandeur einer
Flottille berechtigt, sofern er sich an Bord einer seegehenden Einheit
eingeschifft hat und NICHT Flaggoffizier ist (was aber die Regel ist und daher
dieser Stander nur sehr selten Verwendung findet). Die Form ist gleich wie
beim Geschwaderstander, jedoch wird dieser Stander als Banner geführt, d.h. er
wird auf einen Stock aufgezogen, der an beiden Enden mit goldenen Kappen
abschließt und mittig befestigt gesetzt wird.
Eine
Sonderform dieses Kommandowimpels ist der Heimatwimpel, der von jedem
Kriegsschiff gesetzt werden darf, das mindestens ein Jahr ununterbrochen in
See gestanden oder die Welt umrundet hat. Die Ausmaße dieses Wimpels
variieren, er ist in der Regel etwa 30 cm breit und so lang, dass er vom
Großtopp des Schiffs auswehend, bis in das Kielwasser reicht (also mindestens
fünfzig Meter beispielsweise bei einer Fregatte), und gleich gestaltet wie der
reguläre Kommandowimpel.
Flaggen der Admirale: siehe Maritimes/Dienstgrade.