Stander/Wimpel/Flaggen

In der deutschen Marine ist jeder Offizier zur Führung des Kommandowimpels berechtigt, der mit der selbständigen Führung eines Kriegsschiffes betraut ist. Er ist etwa 10 cm breit und etwa 4 m lang, aus weißem Stoff gefertigt, und an der Stockseite mit einem schwarzen Eisernen Kreuz bedruckt.

Zum Führen des Geschwaderstanders ist der Kommandeur eines Geschwaders berechtigt, sofern er sich an Bord einer seegehenden Einheit eingeschifft hat. Der Geschwaderstander mißt, je nach Größe der Einheit, auf dem er gesetzt wird, etwa 1m x 1,5 m und ist doppelt gestandert, d.h. rechtwinklig am auswehenden Liek eingeschnitten ("Schwalbenschwanz"). Er ist ebenfalls aus weißem Flaggentuch gefertigt und mit einem schwarzen Eisernen Kreuz am stehenden Liek bedruckt, das die volle Höhe des Standers einnimmt.

 
Zum Führen des Flottillenstanders ist der Kommandeur einer Flottille berechtigt, sofern er sich an Bord einer seegehenden Einheit eingeschifft hat und NICHT Flaggoffizier ist (was aber die Regel ist und daher dieser Stander nur sehr selten Verwendung findet). Die Form ist gleich wie beim Geschwaderstander, jedoch wird dieser Stander als Banner geführt, d.h. er wird auf einen Stock aufgezogen, der an beiden Enden mit goldenen Kappen abschließt und mittig befestigt gesetzt wird.

 
Eine Sonderform dieses Kommandowimpels ist der Heimatwimpel, der von jedem Kriegsschiff gesetzt werden darf, das mindestens ein Jahr ununterbrochen in See gestanden oder die Welt umrundet hat. Die Ausmaße dieses Wimpels variieren, er ist in der Regel etwa 30 cm breit und so lang, dass er vom Großtopp des Schiffs auswehend, bis in das Kielwasser reicht (also mindestens fünfzig Meter beispielsweise bei einer Fregatte), und gleich gestaltet wie der reguläre Kommandowimpel.

 

Flaggen der Admirale: siehe Maritimes/Dienstgrade.